Gebrauchte Arzneimittel

Risiken und rechtlicher Graubereich der Weitergabe

Neulich in einer CF-Facebook-Gruppe: „Wir haben 2x Orkambi über und wollten fragen, ob es jemand geschenkt haben möchte?“ Es besteht ein großes Bedürfnis, „gebrauchte“ Medikamente weiterzugeben, denn die Verschwendung ist riesig: Die Versichertengemeinschaft hatte für diese beiden Packungen 23.000 Euro bezahlt. Und das Problem geht die gesamte Gesellschaft an: Ca. 38 Milliarden Euro Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente stehen weggeworfenen Arzneimitteln im geschätzten Wert von einer Milliarde Euro gegenüber.

Wer darf Medikamente verkaufen?

Das Arzneimittelgesetz (§43 AMG) schreibt vor, dass apothekenpflichtige Medikamente „berufs- oder gewerbsmäßig“ nur von Apotheken in den Verkehr gebracht werden dürfen – nicht mehr benötigte Medikamente müssen deshalb vernichtet werden. Außerhalb von Apotheken darf nicht damit gehandelt werden, weshalb auch Online-Plattformen wie eBay den Verkauf von Medikamenten explizit ausschließen. Sollte einmal ein privater Verkauf teurer CF-Medikamente in der Presse landen, hätte das auch fatale Konsequenzen für das Ansehen der Mukoviszidose-Patienten insgesamt („erst die Gemeinschaft belasten und dann abkassieren“). Auch Ärzte dürfen Medikamente nicht zurücknehmen, um sie auf eigene Verantwortung an andere Patienten weiterzugeben. Den Missstand der Arzneimittelvernichtung könnte nur der Gesetzgeber beenden, aber die Arzneimittelsicherheit steht der Weitergabe von Medikamenten durch Ärzte wohl immer im Wege.

Dürfen Medikamente verschenkt werden?

Die Gesetzeslage ermöglicht keine rechtssichere Weitergabe gebrauchter Arzneimittel unter Privatleuten – diesen rechtlichen Graubereich kann jeder nur in eigener Verantwortung betreten: Sollte es einmal nach Einnahme des verschenkten Medikamentes zu Komplikationen kommen, sind Haftungsansprüche gegen den Abgeber wegen Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen. Arzneimittel aus Privathaushalten können auf legalem Wege auch nicht zu Patienten ins Ausland gebracht werden, da die dafür notwendigen Unterlagen fehlen.

Was kann ich tun?

Medikamente sollte man möglichst aufbrauchen und deshalb nur in Mengen bevorraten, die auch sicher verbraucht werden. Wenn die Verträglichkeit noch nicht gesichert ist, sollte die kleinste Packungsgröße rezeptiert werden. Der Mukoviszidose e.V. darf die Weitergabe nicht gebrauchter Medikamente weder empfehlen noch aktiv unterstützen. Auch Ärzte sollten gebrauchte Medikamente nicht selbst weitergeben, allenfalls Kontakte zu anderen Patienten herstellen, denn was ein Patient privat macht, geht weder den Arzt noch den Mukoviszidose e.V. etwas an. Auf die juristische Unsicherheit und die Haftungsrisiken muss aber hingewiesen werden. Ansonsten bleibt nur der Entsorgungsweg – er hängt vom Wohnort ab (Schadstoffmobil, Sammelstelle, oder Hausmülltonne) und wird unter https://arzneimittelentsorgung.de veröffentlicht. Wichtig: Medikamente niemals mit dem Abwasser (Ausguss/ Toilette) entsorgen!

Für den Bundesvorstand des Mukoviszidose e.V.: Stephan Kruip

(veröffentlicht in muko.info Ausgabe 4/2020)